
Die Geschäftsleitung von durch NIS2 betroffenen Unternehmen muss seit 06.12.2025 nachweisbar an Cybersecurity-Schulungen teilnehmen.
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Erfüllen Sie die gesetzlichen Schulungspflichten für Ihre Geschäftsführung und leitenden Angestellten und vermeiden Sie erhebliche Risiken für Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Haftung.
Erfüllt die wesentlichen Anforderungen nach § 38 BSIG
Browserbasiert, keine Installation, keine Mindestteilnehmerzahl
Erstellt und präsentiert von erfahrenen InfoSec Experten, Rechtsanwälten & ISO 27001 Lead Auditoren
Offizieller Nachweis für Ihre Compliance und rechtssichere Dokumentation
Investition in Ihre Sicherheit
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Unsere Experten vermitteln Führungskräften praxisnahes Wissen zur Erfüllung der NIS2 Anforderungen und Ihrer Sorgfaltspflichten – Sie lernen effizient was zu tun ist und wie sie Cybersicherheits- und Haftungsrisiken vermeiden.
Überblick über NIS2-RL, BSIG & KRITIS DG/VO
Compliance-Pflichten der Geschäftsleitung
Spezifische Pflichten nach dem BSIG
Einführung in notwendige Maßnahmen
Fristen und Prozesse bei Sicherheitsvorfällen
Alles zur BSI-Registrierung
Risikoanalyse und Bewertung
Umsetzung der Maßnahmen nach § 30 BSIG